Kirchenausschuss

Aufgaben des Ausschusses

Der ehrenamtliche Kirchenausschuss ist für die Finanzen und die Verwaltung einer Kirchengemeinde zuständig. Konkret verwaltet er das Vermögen der Kirchengemeinde nach dem Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG). Zugleich ist der Kirchenausschuss die juristische Vertretung einer Pfarrgemeinde nach außen. Das heißt, nur er kann in ihrem Namen Verträge abschließen.

Ebenso ist der Kirchenausschuss Dienstgeber für alle Angestellten einer Pfarrei. Das umfasst nicht nur die Sekretärin oder den Küster, sondern beispielsweise auch die Erzieherinnen der Kindergärten.

Eine zentrale Aufgabe des Kirchenausschusses ist die Unterhaltung und Instandhaltung der Immobilien einer Pfarrei. Weitere Aufgaben sind beispielsweise die Verwaltung der Kindergärten, der Friedhöfe und der Liegenschaften.

Vorsitzender des Kirchenausschusses ist kraft Amtes Pfarrer Christian Wölke. Ihm steht Rechnungsführerin Tanja Heidler zur Seite.

Komplettiert wird das Gremium durch einen Delegierten aus dem Pfarreirat.

Folgende Ausschüsse wurden auf der konstituierenden Sitzung gebildet:

  • Bauausschuss
  • Friedhofsausschuss
  • Personalausschuss
  • Liegenschaftsausschuss